Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kunden unserer Immobilienberater

Stand: 31. Mai 2007

1. Leistungsbeschreibung


Die PlanetHome AG ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen auf Ihrer Website anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/ oder einen Hauptvertrag (Kauf- bzw. Mietvertrag) zu vermitteln.


2. Haftung


a.) Alle Angebote sind freibleibend. Die der PlanetHome AG mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die PlanetHome AG keine Haftung übernimmt.


b.) Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch die PlanetHome AG bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.


3. Vertraulichkeit


Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung der PlanetHome AG. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der PlanetHome AG ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der PlanetHome AG die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.


4. Provision


a.) Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.).


b.) Die PlanetHome AG behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.


c.) Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.


d.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekte des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss.



5. Weitergehende Rechte


a.) Die PlanetHome AG ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.


b.) Kaufpreiszahlungen werden von der PlanetHome AG nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.


c.) Die PlanetHome AG ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der PlanetHome AG zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, der PlanetHome AG eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.


6. Schlussbestimmungen


a.) Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.


b.) Die PlanetHome AG behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten der PlanetHome AG veröffentlicht sind.


c.) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich die PlanetHome AG mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.


d.) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.


e.) Es gilt deutsches Recht.


f.) Im Verkehr mit Kaufleuten ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand.

AGB Immobilienvermittlung

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